Streitvermeidung, Schlichtung und Mediation
Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, können Notarinnen und Notare aufgrund ihrer unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie ihrer Fachkunde als Schiedsrichter/-innen einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung einer Notarin oder eines Notars können meist langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden.
Mit der professionellen Beratung einer Notarin oder eines Notars im Rahmen eines Vertragsschlusses kommen Streitigkeiten unter den Vertragspartnern oft gar nicht erst auf. Dies gilt sowohl für die notarielle Beratung, die Erstellung von Entwürfen, den eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) als auch für die Abwicklung (Vollzug) eines Vertrages. In all diesen Phasen ist die Notarin oder der Notar, anders als die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet.
Aufgrund der gesetzlichen Stellung als unabhängige und unparteiische Person achtet die Notarin oder der Notar auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.
Sowohl aufgrund der besonders qualifizierten Ausbildung als auch aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungszwangs verschiedener Vertragstypen erwerben Notarinnen und Notare in vielen Bereichen ein fundiertes Spezialwissen, das für die sachgerechte Beratung unerlässlich ist. Die Wahrscheinlichkeit späterer Streitigkeiten ist daher bei notariellen Verträgen gering.