Die Notarinnen und Notare - verschwiegen allen gegenüber
Notarinnen und Notare können ihre Amtstätigkeit nur erfüllen, wenn sie Vertrauen genießen. Vertrauen können Notarinnen und Notare aber nur erwarten, wenn sie über das ihnen Anvertraute schweigen. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist daher eine ihrer wichtigsten Amtspflichten.
Über alle Angelegenheiten, die den Notarinnen und Notaren im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden, haben sie Verschwiegenheit allen gegenüber zu bewahren, und diese Verschwiegenheit auch den bei ihnen beschäftigten und sonst für sie tätigen Personen zur Pflicht zu machen.
Mit Notarinnen und Notaren kann man deshalb auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen. Das ist auch erforderlich, weil es zu ihren zentralen Aufgaben gehört, den Sachverhalt zu erforschen und dabei auf das Genaueste die Interessen und Ziele der Vertragsparteien zu ermitteln.
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Bestehen im Einzelfall Zweifel über die Pflicht zur Verschwiegenheit, können Notarinnen und Notare die Entscheidung der Aufsichtsbehörde nachsuchen.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach dem Erlöschen des Amtes bestehen.