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Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)

Die Notarinnen und Notare sind zur Führung verschiedener Akten und Verzeichnisse verpflichtet. Dadurch wird gewährleistet, dass die notarielle Amtstätigkeit nachvollziehbar und kontrollierbar ist. Die Einzelheiten zur Art und Weise der Führung der Akten und Verzeichnisse werden in einer Rechtsverordnung bundesweit einheitlich geregelt (NotAktVV).

Die aktuelle Fassung der NotAktVV finden Sie hier.

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