Die Notarinnen und Notare als unparteiische Beratende
Notarinnen und Notare sind - anders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In ihrer Unabhängigkeit ähneln Notarinnen und Notare den Richterinnen und Richtern.
Es ist nicht Aufgabe der Notarinnen und Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Insoweit unterscheiden sie sich von den Richterinnen und Richtern, sie bieten den Beteiligten vielmehr Rat und Mitwirkung an. Denen steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht.
Um auch nur Zweifel an ihrer Unparteilichkeit zu vermeiden, dürfen Notarinnen und Notare in einer Angelegenheit, in der sie bereits außerhalb ihrer Amtsfunktion tätig war, nicht mehr als Notarinnen oder Notare tätig werden. So dürfen eine Anwaltsnotarin oder ein Anwaltsnotar keine Beurkundung in einer Angelegenheit vornehmen, in der sie (oder eine in Sozietät teilhabende Person) bereits als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig war. Aber auch umgekehrt dürfen die Anwaltsnotarin oder der Anwaltsnotar nicht in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt auftreten, wenn sie in derselben Angelegenheit bereits als Notarin oder Notar tätig war. Wegen der besonderen Bedeutung der notariellen Unparteilichkeit ist dabei der Begriff derselben Angelegenheit weit auszulegen.