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Der Aufgabenkreis der Bundesnotarkammer ist durch das Gesetz abschließend festgelegt. Er umfasst nicht die Ausübung oder Vermittlung von Rechtsberatung, die Beantwortung konkreter Kostenanfragen sowie die Behandlung von Beschwerden über Notare. In diesen Angelegenheiten können wir Ihnen daher leider nicht weiterhelfen.
- Eine Rechtsberatung in Zusammenhang mit notariell zu beurkundenden Geschäften erhalten Sie direkt bei dem Notar Ihrer Wahl. Dieser wird Ihnen in Ihrer Angelegenheit sicherlich gerne nähere Auskunft geben. Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie in der Notarsuche.
- Beanstandungen von notariellen Kostenrechnungen können Sie jederzeit formlos gegenüber dem betroffenen Notar selbst vorbringen. Zudem können Sie sich diesbezüglich an die zuständige regionale Notarkammer wenden. Die zuständige Notarkammer finden Sie unter Angabe des Notars in der Notarsuche.
- Beschwerden über die Amtsführung von Notaren können Sie ebenfalls bei der zuständigen regionalen Notarkammer einreichen.
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