prentation

Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten

Damit ist der Zeitpunkt gemeint, zu dem das Grundstück wirtschaftlich auf die Käuferin oder den Käufer übergeht.

Die Käuferin oder der Käufer dürfen von diesem Zeitpunkt an das Grundstück in Besitz nehmen, alle Erträge des Grundstücks - also z. B. Mieteinnahmen - stehen ihnen dann zu, sie müssen aber auch alle Kosten wie z. B. die Grundsteuern, Müll- und Abwassergebühren tragen.

In der Regel ist im Kaufvertrag bestimmt, dass der wirtschaftliche Übergang mit der Kaufpreiszahlung stattfindet. Will die erwerbende Partei den Grundbesitz schon vorher übernehmen, etwa weil schon mit den Renovierungsarbeiten begonnen werden soll, werden die Notarin oder der Notar Regelungen zur Absicherung der Verkäuferseite vorschlagen.

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