Hauptberufliche Notarinnen und Notare ("Nurnotarin", "Nurnotar")
Sie bekleiden ausschließlich das öffentliche Amt der Notarin und des Notars und üben daneben – anders als Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare – keinen weiteren Beruf aus.
Als hauptberufliche Notarinnen und Notare werden in der Regel nur bestellt, wer sich in einem Anwartschaftsdienst des jeweiligen Bundeslandes befindet. Nach ihrer Ernennung zur Notarassessorin bzw. zum Notarassessor werden die Bewerberinnen und Bewerber auf das Amt der Notarin oder des Notars vorbereitet. Dies geschieht in der Regel in verschiedenen Notariaten, durch die Übernahme von Notarvertretungen und durch die Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Für die Dauer des Anwärterdienstes stehen Notarassessorinnen und -assessoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Sie haben dieselben allgemeinen Amtspflichten wie Notarinnen und Notare und erhalten Bezüge, die denen von Richterinnen und Richtern auf Probe angeglichen sind. Nach in der Regel dreijährigem Anwärterdienst können sich Notarassessorinnen und -assessoren auf freiwerdende oder neu geschaffene Notarstellen, die vom Landesjustizministerium ausgeschrieben werden, bewerben.
Die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für den Anwartschaftsdienst erfolgt durch das Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes unter Beteiligung der örtlichen Notarkammer und zum Teil auch der Präsidentin oder des Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts. Es werden nur so viele Bewerberinnen und Bewerber in den Anwartschaftsdienst übernommen, wie später voraussichtlich als Notarinnen und Notare bestellt werden können. Es werden nur solche Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die die Gewähr dafür bieten, dass sie sich nach Persönlichkeit, Fähigkeiten, Kenntnissen und Leistungen für das Notaramt eignen. Für den Nachweis der fachlichen Qualifikation sind Examina mit besonders herausragenden Ergebnissen erforderlich.