Kauf einer Eigentumswohnung
Das Eigentum an Grund und Boden und an dem Gebäude steht allen Wohnungseigentumsparteien gemeinsam zu. Im Alleineigentum der einzelnen Parteien stehen lediglich die Wohnung selbst sowie ggf. dazugehörende Kellerräume, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Einzelnen Wohnungseigentumsparteien können Sondernutzungsrechte eingeräumt sein. Darunter versteht man das Recht, bestimmte Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums (z. B. Räume oder Teile des Gartens) alleine zu nutzen.
In der Teilungserklärung befinden sich Regelungen insbesondere über die Verwaltung der Wohnungsanlage und die Verteilung der anfallenden Kosten. Die Käuferin oder der Käufer einer Eigentumswohnung sollten sich diese Teilungserklärung vor der Beurkundung des Kaufvertrages aushändigen lassen.
Die Kosten der Verwaltung und der Instandhaltung der Wohnanlage werden im Regelfall durch die Erhebung von Umlagen aufgebracht. Deshalb sollten sich die Käuferin oder der Käufer vor Vertragsschluss auch darüber informieren, wie hoch das monatlich zu zahlende Hausgeld ist, ob eine Instandhaltungsrücklage zur Begleichung der Kosten erforderlicher Reparaturen gebildet wurde und ob Rückstände bestehen.