Notarfachangestellte
Und wer die Ausbildung in einem Büro von Anwaltsnotar:innen absolvieren möchte, hat auch die Möglichkeit, sich zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNoFa) ausbilden zu lassen.
Die Arbeit bei Notar:innen ist äußerst vielseitig. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht immer der Mensch. Für jedes Anliegen gilt es, eine Lösung zu finden.
Zur täglichen Arbeit im Notarbüro gehört es, Vorgespräche mit den Beteiligten zu führen. Auch Telefonate und Briefwechsel mit allen Beteiligten samt Behörden fallen zum Teil schon in den Aufgabenbereich der Auszubildenden. Außerdem helfen sie dabei, Urkunden vorzubereiten, deren Vollzug zu überwachen und sich um den Eintrag in das Grundbuch und das Handelsregister zu kümmern. Schließlich führen Notarfachangestellte die Akten und stellen Rechnungen aus.
Kurzum: In einem Notarbüro sind echte Allrounder gefragt. Sie tragen Verantwortung und verhelfen durch ihre Arbeit anderen Menschen zu guten Lösungen.
Ablauf der Ausbildung
Die duale Ausbildung dauert drei Jahre, kann aber unter Umständen verkürzt werden, bspw. aufgrund einer früheren Ausbildung.
Im ersten Ausbildungsjahr sind die Ausbildung der Notarfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gleich. Im zweiten und dritten Jahr werden die in den unterschiedlichen Berufen erforderlichen Fachkenntnisse gesondert vermittelt.
Im ersten Jahr lernen die Auszubildenden vor allem die Grundsätze der Büropraxis, der Büroorganisation und der Rechtsordnung kennen. Im zweiten und dritten Jahr steht zum einen die Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus verschiedenen Rechtsgebieten (z. B. bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht) im Vordergrund. Zum anderen arbeiten die Auszubildenden im Urkundenwesen, unterstützen beim Führen der Bücher des Notars bzw. der Notarin sowie bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten mit und erstellen Kostenrechnungen.
Die Ausbildung erfolgt im Notarbüro und in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht findet teils als wöchentlicher Unterricht mit 7 bis 14 Stunden Dauer und teils in Form von Blockveranstaltungen mit einer Dauer von 12 bis 15 Wochen je Schuljahr statt.
Zwischen dem 12. und dem 18. Ausbildungsmonat erfolgt für alle drei Ausbildungen eine schriftliche Zwischenprüfung. Die Prüfung der zukünftigen Notarfachangestellten wird immer von der regionalen Notarkammer, Notarkasse oder der Ländernotarkasse durchgeführt. Bei zukünftigen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und bei Rechtsanwaltsfachangestellten übernimmt die regionale Rechtsanwaltskammer die Abnahme der Zwischenprüfung. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Abschlussprüfung. Sie dient der Kontrolle des Ausbildungsstandes, hat aber auf die Abschlussprüfung keine Auswirkung. Die Abschlussprüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Im Laufe des Berufslebens wird die Fortbildung immer wichtiger, um mit rechtlichen Änderungen Schritt halten zu können. In den meisten Kammerbereichen organisiert die Kammer bzw. Notarkasse spezielle Fortbildungsmaßnahmen für Notarfachangestellte, die zu einem qualifizierten Abschluss führen können. Bei der Häufigkeit und Resonanz dieser Veranstaltungen gibt es regionale Unterschiede.
Notarfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte können sich auf den jeweils anderen Berufsteil umschulen lassen. Dabei werden bereits bestandene Prüfungsteile angerechnet.
Bezahlung
Die Ausbildung zum bzw. zur Notarfachgestellten ist anspruchsvoll. Dafür wird sie gut bezahlt und bietet nach erfolgreichem Abschluss eine sichere Perspektive. In Sachen Vergütung bestehen regionale Unterschiede, die vor allem aus den unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten resultieren.
Vergütungsbeispiele in Euro:1
Hamburg | Leipzig | Berlin | München | Kaiserslautern | Koblenz | |
1. Ausbildungs- jahr | 1.200 | 1.096 | 1.100 | 1.087 | 1.087 | 1.000 - 1.100 |
2. Ausbildungs- jahr | 1.300 | 1.141 | 1.200 | 1.141 | 1.141 | 1.000 - 1.100 |
3. Ausbildungs- | 1.400 | 1.182 | 1.300 | 1.191 | 1.191 | 1.200 - 1.300 |
1 Jede Notarkammer kann Auskunft über die Vergütung in ihrer Region erteilen.
Fortbildungsmöglichkeiten
Wer Spaß am Beruf hat und sich weiterentwickeln möchte, für den gibt es mehrere Möglichkeiten. Voraussetzung, die verschiedenen qualifizierten Abschlüsse zu erlangen, ist die Teilnahme an Fortbildungskursen und das Bestehen der jeweiligen Prüfungen.
Aktuell führt die Fortbildung je nach Region zu unterschiedlichen Abschlüssen. Es lassen sich zurzeit einstufige und zweistufige Fortbildungen unterscheiden. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Fortbildungs- und Prüfungsordnungen. Die Fachangestelltenfortbildung im Notarbereich liegt in den Händen der regionalen Notarkammern bzw. Notarkassen, bei denen auch weitere Informationen eingeholt werden können.
Die Bundesnotarkammer engagiert sich dafür, die verschiedenen Fortbildungsmöglichkeiten bundeseinheitlich zu regeln und mit gleichen Abschlüssen zu versehen. Ziel ist es, mit den Verhandlungspartnern zu einer Lösung zu kommen, von der alle Beteiligten profitieren.
Darüber hinaus hat die Bundesnotarkammer in Kooperation mit der SRH Hochschule Heidelberg den Studiengang „Recht im Notariat (LL.B.)“ entwickelt, der erstmals zum Wintersemester 2024/2025 startet. Er ist passgenau auf die vielfältigen Anforderungen des Arbeitsalltags im Notariat zugeschnitten und kann parallel zur Tätigkeit an einer Notarstelle absolviert werden kann. Dabei richtet er sich gleichermaßen an erfahrene Mitarbeitende wie an besonders interessierte und motivierte Berufsanfänger. Wer die (Rechtsanwalts- und) Notarfachausbildung bereits absolviert hat, dem bietet das Studium eine großartige Möglichkeit, sein Wissen zu vertiefen und zu spezialisieren. Daneben möchte das Angebot junge Menschen ansprechen, die das (Fach-)Abitur abgelegt haben und nach dem Schulabschluss gern studieren möchten. Wer sich für die abwechslungsreiche, anspruchsvolle und eigenverantwortliche Tätigkeit im Notariat begeistern kann, kann die Grundlagen hierfür also künftig auch im Rahmen eines Studiums erlernen.
Solange dies noch nicht erfolgt ist, sind die Angebote zum Erwerb qualifizierter Abschlüsse vielgestaltig. In Bayern und der Pfalz gibt es den „Inspektor im Notardienst“, in den ostdeutschen Bundesländern den „Leitenden Notarmitarbeiter“, in Braunschweig, Bremen und Celle den „Notariatsfachwirt“, in Berlin, Frankfurt am Main und Kassel den „Notarfachwirt“, in Hamm den „Geprüften Rechts- und Notarfachwirt“, in Koblenz, dem Saarland und dem Gebiet der Rheinischen Notarkammer das zweistufige System der „Fortbildung zum Notarfachassistenten“ und zum „Notarfachreferenten“ und nicht zuletzt in Schleswig-Holstein den „Rechts- und Notarfachwirt“.